Haben Sie eine Veranstaltung besucht welche (noch) nicht FPH-anerkannt ist? Oder planen Sie an einer nicht FPH anerkannten Veranstaltung teilzunehmen? Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf nachträgliche oder vorgängige Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zu stellen (nur für Kursteilnehmer/innen)