Gemäss Fortbildungsordung FPH muss der Apotheker pro Jahr mindestens 500 FPH-Kreditpunkte durch Fortbildung erlangen.
- Selbststudium:
mind. 300 FPH Kreditpunkte
- Kontaktstudium und Fernstudium bzw.Diskussionsgruppen:
mind. 200 FPH Kreditpunkte
Die einzelnen Fachgesellschaften können zusätzlich eine Gewichtung der Relevanz der Materie und des Ausmasses der Kontrolle der erworbenen Fähigkeiten vornehmen sowie die geforderten Fortbildungsformen festlegen oder die Fortbildung auf verschiedene
Fachkompetenzbereiche aufteilen.
(Details sind im betreffenden Fortbildungsprogramm zu finden).